Ihren Fallschutzbelag reinigen wir praktisch, kompetent und effizient.
Funktionalität und Langlebigkeit der Fallschutzbeläge werden durch unsere
fachmännische Pflege gewährleistet. Die Fallschutzbeläge sollten von
Verunreinigungen wie Laub, Rasenschnitt und sonstigem Unrat frei gehalten werden.
Für die Pflegearbeiten kontaktieren wir sie gerne drei bis vier Jahre nach dem Einbau
des Fallschutzbelages.
Somit bieten wir unseren Kunden einen sorglosen Service von A - Z.
Ästhetik und Langlebigkeit - Ihren Edelsteinbelag pflegen wir nachhaltig und effizient.
Für die minimal notwendigen Pflegearbeiten kontaktieren wir sie gerne
drei bis vier Jahre nach dem Einbau des Edelsteinbelages. Zur Verhinderung
von Kornausbrüchen wird nach der Vorreinigung der
Oberfläche erneut ein UV beständiges PU-Bindemittel aufgetragen.
Gleichzeitig mit der Reinigung können allfällige mechanische Beschädigungen
problemlos und mit geringem Aufwand repariert werden.
Ihre Pferdebeläge können problemlos und mit geringem Aufwand gereinigt und
unterhalten werden. Mittels Pflegeanleitung, welche wir nach dem Einbau des
Pferdebodenbelages an unsere Kunden aushändigen, sind die hierfür
erforderlichen Pflegemassnahmen problemlos durch den Betreiber möglich.
Gerne stellen wir jedoch auch hier unsere Kräfte und Erfahrung in Ihren Dienst.
Die FS Fallschutzbelag AG gewährleistet eine professionelle Prüfung, Abnahme und
Zertifizierung von stossdämpfenden Spielplatzböden gemäss SN EN 1177:2008.
Die Sicherheitsprüfung wird von qualifizierten Spielplatzprüfern nach DIN 79161
durchgeführt. Der Kopf-Verletzungsfaktor wird vor Ort mit einem hoch präzisen
HIC Prüfgerät detailliert dokumentiert. Darüber hinaus erstellen wir nach Bedarf
individuell abgestimmte Wartungskonzepte.
Die für uns relevanten und wichtigen Normen sind:
-SN EN 1176:2008 (Norm für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden)
-SN EN 1177:2008 (Norm für sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren)
-EN 71-3 (Sicherheit von Spielzeug: Migration bestimmter Elemente)
-DIN EN 13501-1 (Brandverhalten von Bauprodukten)
Bauherren, Architekten und Spielplatzbetreiber sind gemäss der für die Schweiz
verbindlichen Normen verpflichtet, die erforderlichen Prüfzeugnisse,
welche durch ein akkreditiertes Labor ausgestellt sind, einzufordern
(z.B das Prüfzeugnis über die Einhaltung der stossdämpfenden Eigenschaften)
Die detaillierten Arbeitsschritte von fugenlosen Bodenbelägen im Aussenbereich
sind in keinem Normpositionen-Katalog NPK enthalten. Basierend auf unseren
langjährigen Erfahrungen haben wir eigene Submissionstexte entwickelt,
welche die erforderlichen Qualitätsansprüche an fugenlose Bodenbeläge berücksichtigen.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Ausschreibungstexte gerne zur Verfügung
und beraten Sie während der Projektphase.
T 031 301 31 00